Er ergänzte, ein solcher Fall sei bisher nicht vorgekommen. Bemerkenswert ist die Aussage trotzdem, denn sie beschreibt offen die geltende Rechtslage: Seit dem US CLOUD Act von 2018 müssen amerikanische Anbieter Daten auf behördliche Anordnung herausgeben, „unabhängig davon, ob sie sich innerhalb oder außerhalb der Vereinigten Staaten befinden“2. Ein Rechenzentrum in Frankfurt ändert daran wenig, solange die Muttergesellschaft dem US-Recht unterliegt.
Ein zweites Beispiel aus dem Frühjahr 2025 betrifft den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Dessen Chefankläger Karim Khan war im Februar 2025 auf eine US-Sanktionsliste gesetzt worden.3 Im Mai berichtete die Nachrichtenagentur AP, sein Microsoft-Postfach sei abgeschaltet worden und er habe auf Proton Mail ausweichen müssen. Microsoft stellte klar, man habe die Dienste für den Gerichtshof als Ganzes nie eingestellt, sondern nur den sanktionierten Amtsträger getrennt.4
Unabhängig von den Details zeigen beide Fälle, dass sich die entscheidende Frage verschoben hat. Früher lautete sie: Wo liegen meine Daten? Heute lautet sie: Wer kann den Schalter umlegen?
Der Fall hatte eine Fortsetzung: Im Oktober 2025 meldete das Handelsblatt5, dass der Strafgerichtshof seine Bürosoftware auf openDesk umstellt – eine Open-Source-Suite, hinter der das Zentrum für Digitale Souveränität des Bundes steht. Ein internationales Gericht, das die Abhängigkeit von einem US-Konzern gerade sehr konkret erfahren hatte, setzt damit ausgerechnet auf eine Lösung aus der deutschen Verwaltung.