Viele Unternehmen verwechseln Datenschutz mit Datensicherheit – doch beide Konzepte verfolgen unterschiedliche Ziele, die sich idealerweise ergänzen.
- Datenschutz schützt die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.
- Datensicherheit hingegen befasst sich mit dem Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen und Systemen.
Die DSGVO hat das Verhältnis zwischen Datenschutz und Datensicherheit neu definiert und die Sicherheit der Systeme zu einem elementaren Bestandteil des Datenschutzes gemacht. Während die Datensicherheit klassischerweise Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit sicherstellt, ergänzt der Datenschutz diese um weitere Ziele wie Transparenz, Intervenierbarkeit (Fähigkeit zur Durchsetzung von Betroffenenrechten) und Nicht-Verkettbarkeit (Schutz vor Datenverknüpfung über verschiedene Dienste).