Mit dem Ziel EU-weit ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau zu schaffen ist im Oktober 2024 die NIS-2 (Network and Information Security 2) Richtlinie in Kraft getreten. Diese richtet sich an Unternehmen und Organisationen, die wesentliche oder wichtige Einrichtungen für die europäische Wirtschaft und Gesellschaft bereitstellen. Dazu gehören insbesondere Unternehmen aus den Sektoren Energie, Transport, Industrie, Finanzmarktinfrastruktur, Gesundheit und Trinkwasserversorgung. Insgesamt sind 18 kritische Sektoren betroffen, für die zum Teil neue Grenzwerte definiert wurden. Im Zuge der NIS-2 Richtlinie sind besonders mittlere und große Unternehmen dazu verpflichtet die Anforderungen zu erfüllen.
Herausforderungen und Besonderheiten der NIS-2 Richtlinie
- Schnittmengen der NIS-2 Richtlinie mit anderen Regulatoriken und Normen, wie beispielsweise der ISO 27001-Norm, EU-KRITIS-Verordnung oder dem BSI IT-Grundschutz
- NIS-2 sieht strengere Sanktionen bis in den zweistelligen Millionen Bereich vor und nimmt die Unternehmensleitung für die Cybersicherheit in die Verantwortung
- Forderung der Einhaltung strenger Meldefristen für Sicherheitsvorfälle
- Verpflichtung insbesondere für als wesentlich oder wichtige klassifizierte Organisationen zur Implementierung robuster Sicherheitsmaßnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette